Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Actic Fitness GmbH

AGB für Mitgliedsverträge, Stand 01.01.2021
§1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von der Actic Fitness GmbH (im Folgenden: Actic) angebotenen Leistungen (z. B. Kurse, Eigentraining in unseren Räumen, digitales Angebot) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft bei Actic, die dem Mitglied berechtigt, Dienste zu nutzen, die Actic sowohl physisch als auch digital bereitstellt.
Workouts, Übungen, Diäten, Ernährungsgewohnheiten und ähnliche Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds. Actic oder die Partner von Actic sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Unfälle, Krankheiten, Todesfälle oder andere Folgen, die sich aus der Nutzung der Actic-Räumlichkeiten, im Freien oder digital erbrachten Dienstleistungen durch das Mitglied ergeben können. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, alle Ratschläge, Aufforderungen und Anweisungen mit einem Arzt oder einem anderen Experten zu überprüfen, bevor sie befolgt oder umgesetzt werden. Das Mitglied ist auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es über das Wissen, die Technologie, die Ausrüstung, die körperlichen Fähigkeiten und andere Bedingungen verfügt, die für die Durchführung von Workouts, Übungen oder anderen Anweisungen erforderlich sind. Das Mitglied ist auch verpflichtet, Actic von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen Actic aufgrund der Nutzung der von Actic bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen können
§2 Vertragsdauer/Kündigung
Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen ACTIC und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 1 Monat verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 18 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 24 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
§3 Benachrichtigungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, ACTIC im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.
§4 Fälligkeit des Mitgliedbeitrages
Bei Zahlung per Kreditkarte entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung.
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist monatlich zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. eines jeden Monats durch das SEPA-Lastschriftmandat, Zahlung per Kreditkarte und/oder vertragsgemäß durch den Arbeitgeber zu zahlen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.
Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.
§5 Nutzungszeiten des Studios
Die Nutzung des Studios sowie der Schwimmhallen ist nur während der öffentlichen Schwimmzeiten möglich und richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif. Die Öffnungszeiten sind im ausgewählten Studio ausgehangen und einsehbar. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich Actic vor.
Eventuelle Sonderkonditionen für die Nutzung weiterer Anlagen des Bades gegen einen Aufpreis (z.B. Sauna etc.) können variieren und sich jederzeit im Umfang, Preis sowie Dauer bzw. Zeit der Nutzung ändern, ohne dass ein Anspruch für unsere Mitglieder daraus erwächst.
Folgende Sonderkonditionen treffen in den nachfolgendenden Studios zu:
Bornheim: Der Check-in im Studio ist vor der Badnutzung erforderlich. Die Öffnungszeiten sind im Studio ausgehangen und einsehbar. Die Nutzung des HallenFreizeitBads ist an die Öffnungszeiten von Actic geknüpft. Vor der Nutzung Schwimmhallen ist ein Check-in im Studio erforderlich.
Bremervörde: Die Öffnungszeiten sind im Studio ausgehangen und einsehbar.
Ein Check-in im Studio ist vor der Nutzung des Schwimmbads erforderlich.
Goslar: Ein Check-in im Studio und im Bad ist für die Nutzung erforderlich.
Hagen: Die Nutzung des Sportbad-Bereichs ist zu den öffentlichen Schwimmzeiten nach erfolgter Nutzung des Studios, von mindestens 30 Minuten, gestattet. Mitglieder können sich im Freizeitbereich des Westfalenbades (ohne Zutritt zur Schwimmhalle) insgesamt 40 Minuten umziehen und duschen. Bei Zeitüberschreitung gelten die Tarife des Schwimmbads.
(Mitglieder erhalten einen Sondertarif für die 75-minütige Saunanutzung im Westfalenbad nach dem Training entsprechend der Preisliste der Sauna.)
Halberstadt: Pro Quartal wird zusätzlich zum vereinbarten Mitgliedsbeitrag eine Servicepauschale in Höhe von 9,90 € fällig. Diese wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht.
Neustadt: Die Nutzung des Schwimmbads ist nur nach erfolgter Nutzung des Studios, von mindestens 20 Minuten und während der Öffnungszeiten von Actic, gestattet. Die maximale Nutzung des Schwimmbads beträgt insgesamt 2 Stunden. Bei Zeitüberschreitung gelten die Tarife des Schwimmbads.
Pirmasens: Die Nutzung des Schwimmbads ist nur nach erfolgter Nutzung des Studios, von mindestens 30 Minuten, gestattet.
Schwäbisch Hall (Schenkenseebad): Die Nutzung des Schwimmbads ist nur nach erfolgter Nutzung des Studios, von mindestens 30 Minuten, gestattet.
Die Gesamtdauer des Aufenthalts im Studio und im Bäderbereich (Freizeitbad und Freibad) beträgt insgesamt 3 Std., inkl. 2,5 Std. reine Schwimmzeit. Bei Zeitüberschreitungen werden die aktuellen Nachlösetarife des Schenkenseebades fällig und müssen bei dem Verlassen der Anlage entrichtet werden.
Schwäbisch Hall (QmediKo): Die kostenlose Nutzung des Solebades ist eine freiwillige Dienstleistung von Actic und kann nur so lange garantiert werden, wie der Kooperationsvertrag mit dem Solebad besteht. Bei Wegfall ist dies kein Grund für eine außerordentliche Kündigung und gilt nur bei Buchung der optionalen Nutzung des Solebads gegen eine Zusatzgebühr.
Schortens: Das Sonderkündigungsrecht entfällt bei Umzug in das Schwimmbad und bei der damit verbundenen Preiserhöhung.
Wolfsburg: Die Nutzungsdauer der gesamten Anlage (Schwimmbad und Fitnessstudio) beträgt einmal täglich maximal 3 Stunden.
Bei Zeitüberzug gelten die Tarife des Schwimmbads und sind beim Verlassen vor Ort zu entrichten. Eventuelle Sonderkonditionen für die Nutzung weiterer Anlagen des Bades gegen einen Aufpreis (z.B. Sauna etc.) können variieren und sich jederzeit im Umfang, Preis sowie Dauer bzw. Zeit der Nutzung ändern, ohne dass ein Anspruch für unsere Mitglieder daraus erwächst.
§6 Verhaltensregeln
Das Mitglied ist verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten von ACTIC für jedes Mitglied ausgehangen und einsehbar.
§7 Doping
Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der Internationalen Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, und ähnliche Mittel sind in allen Studios von ACTIC strikt verboten.
§8 Sondertarife
Auszubildende, Schüler/innen und Studierende erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Bei Firmentarifen wird dieser auf die dann gültige Preisliste angepasst, sobald die Anstellung bei dem entsprechenden Unternehmen beendet ist. Bei Nutzung des Daytime-Tarifs ist ein Check-in bis spätestens 14:59 Uhr möglich. Bei Nutzung des Evening-Tarifs (Bremen-Vahr) ist ein Check-in ab 15:00 Uhr möglich. Bei Freunde-Tarifen wird der Beitrag auf die dann gültige Preisliste angepasst, sobald der hinterlegte Freund das Anstellungsverhältnis bei Actic beendet. Nach Ablauf der Grundlaufzeit und anschließend alle 12 Monate läuft der Rabatt automatisch ab. Das
Mitglied ist dafür verantwortlich, Actic darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Ermäßigungsvoraussetzungen erneut geprüft werden müssen. Sollten die Ermäßigungsvoraussetzungen noch bestehen wird der Rabatt erneut für die nächsten 12 Monate hinterlegt. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.
Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.
§9 Mitgliedskarte
Die Mitgliedskarte ist ein Wertgegenstand, dessen Verlust ACTIC gemeldet werden muss. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.
§10 Beitragszahlungen per Kreditkarte/SEPA
Mitglieder haben die Möglichkeit mit Ihrer MasterCard oder VisaCard zu bezahlen. Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von: Adyen Berlin, Hackescher Markt 4, D-10178 Berlin, Geschäftsführer: Ingo Uytdehaage, Roelant Prins. Bei Zahlung per Kreditkarte, erteilt das Mitglied uns die ausdrückliche Ermächtigung den geschuldeten Mitgliedsbeitrag über seine Kreditkartennummer einzuziehen. Dafür werden Kreditkarteninformationen (Kartennummer, Inhaber, Ablaufdatum) zur Abwicklung des Zahlungsvorganges verschlüsselt an das Kreditinstitut übermittelt.
Abbuchungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandat erfolgen zum 1. des Monates. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet ACTIC dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. ACTIC behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitgliedverpflichtet, der ACTIC über die aktuelle Bankverbindungmitzuteilen.
§11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Zu weiteren Informationen über die Rechte der Mitglieder und über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die jeweils geltende Richtlinie zum Datenschutz verwiesen, die auf www.acticfitness.de zu finden ist und in den Studios von Actic ausliegt.
Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist Anders Carlbark, Actic Group AB, org. nr. 556895-3409, Box 1805, SE-171 21 Solna, SWEDEN, anders.carlbark@actic.se, der Datenschutzbeauftragte Thai Eklund ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar datenschutz@acticfitness.de.
Die zuständige Aufsichtsbehörde, bei der Ihnen ein Beschwerderecht zusteht, ist Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, D-40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, poststelle@ldi.nrw.de
Dem Mitglied stehen gegenüber der Actic Fitness GmbH, Rheinwerkallee 6, D-53227 Bonn folgende Rechte zu:
Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).
Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§12 Datenverlust und Unterbrechung
Actic ist unter keinen Umständen für ein Mitglied verantwortlich oder entschädigt es für verlorene Daten. Die Haftung von Actic gegenüber dem Mitglied ist auf Schäden beschränkt, die durch die Absicht von Actic verursacht wurden. Sofern Actic nicht vorsätzlich gehandelt hat, haftet Actic nicht für a) Verluste, Schäden oder andere Konsequenzen, die ein Mitglied aufgrund von verzögerten, zerstörten oder verzerrten Daten, Unterbrechungen, nicht zugestellten Daten, falsch gelieferten Daten oder ähnlichen Ereignissen betreffen können. oder b) Konsequenzen, die einem Mitglied widerfahren könnten, wenn eine andere Person oder ein anderes Mitglied – wissentlich oder unwissentlich – Zugang zu den Datenressourcen einer Person erhält und die Übertragung von Informationen stört oder behindert.
Ein Mitglied ist auch verpflichtet, Actic von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die ein anderes Mitglied oder ein Dritter gegen Actic aufgrund der Nutzung der von Actic bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen kann.
§13 Rechte an Inhalten und Daten
Actic besitzt das Recht an allen Inhalten der (digitalen) Dienste und das Mitglied verpflichtet sich, das Material nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der beabsichtigten Nutzung des Dienstes zu verwenden. Jegliche Verbreitung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts des Dienstes ist untersagt und kann zu Schadensersatzansprüchen gegen das Mitglied wegen finanzieller Verluste und anderer daraus resultierender Kosten führen. Der in diesem Absatz genannte Inhalt umfasst unter anderem Quellcode, immaterielle Vermögenswerte, Übungen, Workouts, Videos, Bilder, Grafiken, Logos, Texte und Programmstrukturen. Das Mitglied stellt Actic auch von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verstoßes des Mitglieds gegen das Verbot in diesem Absatz gegen Actic geltend machen.
§14 Andere Inhalte im (digitalen) Dienst
Actic übernimmt keine Verantwortung für das, was von anderen Mitgliedern in Foren, Blogs und anderswo geschrieben wird. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, keine Inhalte in dem Dienst zu speichern oder zu veröffentlichen, die gegen Gesetze, Vorschriften, Urheberrechte verstoßen oder auf andere Weise nicht frei veröffentlicht oder verwendet werden können. Das Mitglied verpflichtet sich, Actic von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Veröffentlichung oder Verwendung dieses Materials durch das Mitglied ergeben.
§15 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
ACTIC ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§16 Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, die Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist ACTIC berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
 

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